Leistungsangebot
Unser Leistungsangebot für Sie:
Pflegeversicherung
- Grundpflege [Leistungskomplexe 1-9]
- Hauswirtschaftliche Versorgung [Leistungskomplexe 10-15]
- Erstbesuch, Einsatzpauschale und Betreuungsmaßnahmen [Leistungskomplexe 16, 17, 20]
- Beratungseinsatz/ Pflegeeinsätze (lt. § 37 Abs. 3 SGB XI)
- Zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (lt. § 45b SGB XI)
- Verhinderungspflege
- Beantragung von Pflegegeld
Nachfolgende Beträge stellt uns die Pflegekasse als kassenzugelassener Pflegedienst monatlich für Ihre Versorgung an Pflegesachleistungen zur Verfügung.
- ab Pflegegrad 1 0 Euro (zzgl. 125 Euro Entlastungsbetrag)
- ab Pflegegrad 2 689 Euro (zzgl. 125 Euro Entlastungsbetrag)
- ab Pflegegrad 3 1298 Euro (zzgl. 125 Euro Entlastungsbetrag)
- ab Pflegegrad 4 1612 Euro (zzgl. 125 Euro Entlastungsbetrag)
- ab Pflegegrad 5 1995 Euro (zzgl. 125 Euro Entlastungsbetrag)
Nach erfolgter Einstufung in einen Pflegegrad ist es uns, als zugelassener Pflegedienst möglich, die erbrachten Leistungen im Rahmen Ihres Pflegegrades direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Bei Urlaub, Krankheit oder Verhinderung Ihrer Angehörigen haben Sie, als Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2, zusätzlich Anspruch auf 1612 Euro, wenn Sie schon länger als sechs Monate Pflegegeld beziehen. Neben festen Leistungskomplexen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, können Sie die Verhinderungspflege auch stundenweise bei uns abrufen.
Selbstverständlich können auch Klienten ohne Pflegegrad unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Sozialamt
Gerne erstellen wir Ihnen passend zu Ihren Wünschen ein individuelles Angebot.